Private Kostenträger
Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können bei gegebener ärztlicher Indikation erforderliche diagnostische Massnahmen nach Terminvereinbarung ambulant in Anspruch nehmen.
Sofern gewünscht, kann bei mehrtägigen Untersuchungsprogrammen auch eine ambulante hotelmässige Unterbringung in unserem Gästehaus “Diana” erfolgen.
Die anfallenden Behandlungskosten für indizierte ambulante ärztliche Konsultationen sind von allen privaten Kostenträgern zu übernehmen, da der privat versicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient im Unterschied zum
gesetzlich krankenversicherten Patienten eine uneingeschränkte freie Arztwahl hat.
Alternativ kann bei Erfordernis auch ein mehrtägiger stationärer Klinikaufenthalt vereinbart werden. Im Unterschied zu ambulanten Untersuchungen sollte allerdings eine solche stationäre Behandlung im voraus mit dem
zuständigen privaten Kostenträger abgestimmt werden, damit eine Übernahme der anfallenden Unterbringungs- und Behandlungskosten sichergestellt ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Da an der Meduna-Klinik keine Ambulanz für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht, können diese Patienten ambulante Untersuchungsverfahren in unserer Klinik nicht zu Lasten ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall bei Behandlungen in unserer Klinik lediglich anfallende Kosten für stationäre Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitationen und allgemeine Rehabilitationsmassnahmen / Kuren / Heilverfahren. Sofern im Rahmen durchzuführender Rehabilitationen bestimmte apparative Untersuchungen medizinisch notwendig sind, werden diese üblicherweise in unserer Klinik rehabilitationsbegleitend durchgeführt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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